Beim Geld hört bekanntlich die Freundschaft
auf. Und bei hochwirksamen Arzneimitteln, die speziell in Kliniken
für schwere Erkrankungen eingesetzt werden, geht es um richtig viel
Geld. „Freundschaft“ und „Freiwilligkeit“ sind bei ihrer
Bereitstellung deshalb keine Kategorien, die eine Rolle spielen
dürfen. Auch wenn der Nachweis im Einzelfall schwerfällt: Es sieht so
aus, als ob Pharmafirmen in der Vergangenheit ihre Marktmacht
skrupellos nutzten, um mit künstlich erzeugten Lieferengpässen
Preisdruck aufzubauen. Es war daher allerhöchste Zeit, dass die
Politik diese undurchsichtigen Praktiken beendet. Deshalb ist das am
Donnerstag im Bundestag beschlossene Gesetz zur
Arzneimittelversorgung der richtige Schritt. Die Preisbremse für
Arzneimittel verpflichtet die Hersteller, ihre Lagerbestände
offenzulegen. Damit ist in diesem Bereich die Freiwilligkeit vorbei.
Schließlich geht es auch um richtig viel Geld.
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