Der Fall Apple wirft ein interessantes Licht auf
den Steuerwettbewerb in Europa. Zum einen sind da die reinen
Steuersätze. Irland verlangt von Konzernen nur 12,5 Prozent Steuern
auf deren Profite. Im Vergleich zu Deutschland ist das lukrativ,
hierzulande müssen Körperschaften knapp 30 Prozent bezahlen. Es wäre
wünschenswert, wenn sich die EU-Mitglieder wenigstens einig wären,
Schluss mit dem ruinösen Unterbietungswettbewerb bei den Abgaben zu
machen. Ein einheitlicher Satz in der EU gilt derzeit als chancenlos.
Der Fall Apple zeigt aber, dass die Steuersätze allein nicht das
Problem sind. Von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat gelten zum Teil sehr
unterschiedliche Regeln, welche Gewinne überhaupt steuerlich relevant
sind. Im Fachjargon geht es um die Bemessungsgrundlage. Hier wäre
schon viel gewonnen, wenn sich die EU-Mitglieder auf einheitliche
Regeln einigen könnten.
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