Lausitzer Rundschau: Tricksen und mauscheln Spekulationenüber Hartz-IV-Sätze

Es ist schon merkwürdig: Da schwört das
Bundesarbeitsministerium Stein und Bein, bei der künftigen Höhe der
Hartz-IV-Regelsätze noch schwer am Rechnen zu sein. Und parallel dazu
tauchen nicht wirklich dementierte Informationen auf, wonach die
Kanzlerin mit den Landesfürsten der Union verabredet hat, dass die
Erhöhung deutlich unter 20Euro liegen soll. Ja, was denn nun?
Zur Erinnerung: Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil
vor acht Monaten nicht den geltenden Zahlbetrag an die Bedürftigen
bemängelt, wohl aber die Art und Weise seines Zustandekommens. Um der
Willkür Einhalt zu gebieten, pochte das Gericht auf transparente und
nachvollziehbare Berechnungen ihres Existenzminimums. Der jüngste
regierungspolitische Eiertanz lässt leider Gegenteiliges vermuten –
es scheint auch künftig getrickst und gemauschelt zu werden. Das
zeigt sich auch an der zum Teil seltsamen Diskussion, was alles in
den „Warenkorb“ für Hartz-IV-Empfänger gehört und was nicht. Sicher
hat die Regierung hier einen Ermessensspielraum. Wer aber ernsthaft
der Meinung ist, diese Gruppe solle auf Bier und Zigaretten
verzichten, der müsste mit gleicher Vehemenz den ausschließlichen
Verzehr von (teurer) Biokost für Hartz-IV-Betroffene einfordern – was
garantiert höhere Regelsätze zur Folge hätte. Spätestens am Montag
will Arbeitsministerin Ursula von der Leyen das Geheimnis über den
Umfang der künftigen Transferzahlungen lüften. Hoffentlich hat sie
dafür eine plausible Begründung. Ansonsten landet ihr Paragrafenwerk
dort, wo schon das geltende Gesetz keine Gnade fand – in Karlsruhe.

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