Rund 7,3 Millionen Bundesbürger gehen einem
Minijob nach. Frauen landen hier nicht selten unfreiwillig, weil sich
wegen ihrer langen Kindererziehungszeiten nichts Besseres auf dem
Arbeitsmarkt bietet. Auch leisten Minijobs dem Niedriglohnsektor
Vorschub. Denn es gibt keine Arbeitszeitregelung. Die Begrenzung auf
15 Wochenstunden, die einen Minijob einst zum Minijob machten, wurde
2003 von Rot-Grün abgeschafft. Obendrein sind die Minijobs für die
Sozialkassen problematisch, denn der Arbeitnehmer braucht keine
Beiträge abzuführen. Minijobs produzieren naturgemäß auch
Mini-Renten. All das spricht nicht gerade dafür, diese
Arbeitsverhältnisse noch auszuweiten. Doch genau das tut die
schwarz-gelbe Koalition. In Zukunft darf bei einer geringfügigen
Beschäftigung noch mehr verdient werden. Das klingt im ersten Moment
gut, ist aber wenig überzeugend, wenn man sich vor Augen hält, dass
nur etwa jeder vierte Minijobber die bislang gültige Höchstgrenze von
400 Euro ausschöpft. Geradezu abenteuerlich mutet die Neuregelung an,
dass Minijobber fortan selbst rentenbeitragspflichtig sind, sofern
sie beim Arbeitgeber nicht ausdrücklich widersprechen. Im
Kleingedruckten des Gesetzes wird aber davon ausgegangen, dass 90
Prozent der Betroffenen von eben diesem Widerspruchsrecht Gebrauch
machen werden. So führt sich ein Gesetz selbst ad absurdum – und mit
ihm die Bundesregierung.
Pressekontakt:
Lausitzer Rundschau
Telefon: 0355/481232
Fax: 0355/481275
politik@lr-online.de
Weitere Informationen unter:
http://