Die Entscheidung des Papstes ist vernünftig: Bis
zur Aufklärung der gegen ihn erhobenen Vorwürfe soll der umstrittene
Bischof von Limburg, Franz-Peter Tebartz-van Elst eine Auszeit
nehmen. Währenddessen soll Generalvikar Wolfgang Rösch das Bistum
Limburg leiten. Was ganz der Tradition des Rechts entspricht: So
lange, wie die Untersuchungen noch laufen, wird nichts entschieden.
Denn es gibt weder einen Strafbefehl des Amtsgerichts Hamburg noch
ein Ergebnis der bischöflichen Untersuchungskommission. Und es wäre
ziemlich peinlich für alle Beteiligten, würde der Limburger
Skandalbischof erst gefeuert, um dann am Ende doch rehabilitiert zu
werden. Doch ein Freispruch ist die päpstliche Erklärung nicht. Im
Gegenteil. Wenn Franziskus anerkennt, dass Tebartz-van Elst seinen
bischöflichen Dienst in Limburg zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht
ausüben kann, erinnert die Wortwahl an das Kirchenrecht: Dort ist ein
Bischof verpflichtet, dem Papst seinen Rücktritt anzubieten, wenn er
an der Ausübung seines Dienstes gehindert ist. Schon das macht
deutlich, dass sich der Papst dem Ernst der Lage bewusst ist – und
dass die Angelegenheit Tebartz-van Elst längst noch nicht
abschließend geregelt ist. Denn es ist nicht zu erwarten, dass sich
die Situation im Bistum Limburg noch einmal zum Besseren wendet: Das
Vertrauen zwischen Tebartz-van Elst und den Katholiken ist gründlich
zerstört, die Tischtücher sind zerschnitten. Wie soll denn dieser
Bischof in Zukunft noch sein Amt ausüben?
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