Lausitzer Rundschau: Wichtiges Urteil Zum Streikrecht für Kirchenmitarbeiter

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat das
Streikverbot für Beschäftigte im kirchlichen Dienst gelockert. Eine
Entscheidung, die grundsätzlich richtig ist. Denn das generelle
Streikverbot bei Diakonie und Caritas war schon lange nicht mehr
nachvollziehbar. Schließlich ist das Streikrecht die vornehmste Waffe
der Beschäftigten. Und gerade bei Missständen ist es essenziell. Doch
die Erfurter Richter haben am Dienstag auch klar gemacht: Das in
Artikel 140 des Grundgesetzes festgeschriebene Selbstbestimmungsrecht
der Kirchen gilt auch für ihr Arbeitsrecht. Der „Dritte Weg“ wird
also aller Wahrscheinlichkeit nach erhalten bleiben. Was ebenfalls
eine gute Lösung ist. Denn dort, wo der „Dritte Weg“ funktioniert und
Arbeitnehmer und Arbeitgeber paritätisch, einvernehmlich und mit
gleich guter Ausstattung Tarif- und Arbeitsrecht zusammen regeln, ist
er eine gute Sache. Wenn künftig die Gewerkschaften dabei
mitarbeiten, um so besser. Noch wichtiger wäre freilich ein
Branchentarifvertrag für die Sozialbranche als Ganzes. Nur so nämlich
wird man langfristig Dumpinglöhne und Preiskämpfe in der Pflege
unterbinden können. Dazu aber braucht es mehr als nur ein Urteil der
Erfurter Richter.

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