Lebensversicherung: Mit Hilfe der IVA sein Recht durchsetzen

Lebensversicherungen galten lange als
wichtigster Bausteine der Altersvorsorge. 58 % derjenigen, die privat
vorsorgen, haben eine Police, 33 % haben zwei, 9 % sogar drei
Verträge abgeschlossen. So kommt es, dass es Ende 2017 mit rund 84
Millionen Verträgen es mehr Lebensversicherungen als Einwohner in
Deutschland gab. Der Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft (GDV) verzeichnete allerdings einen Rückgang
um 700.000 im Vergleich zum Vorjahr.

Wegen sinkender Überschüsse und schlechter Renditen schwindet das
Vertrauen in Lebensversicherungen. Jeder Vierte Versicherte hat schon
einmal eine Police gekündigt, wobei zu niedrige Gewinne und zu hohe
Beiträge die häufigsten Beweggründe dafür waren. Fast jeder Dritte
möchte sein Geld lieber „besser anlegen“. Wer überlegt, seine
Lebensversicherung zu kündigen, sollte das sehr genau abwägen. Oft
ist eine Rückabwicklung wegen fehlerhafter Widerspruchsbelehrung die
weitaus lukrativere Alternative.

Die IVA, die Internationale Verbraucher Anstalt aus Vaduz, ist der
Spezialist für die Rückabwicklung von Lebensversicherungen. Die IVA
arbeitet auf Grundlage von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs und
des Bundesgerichtshofs. Danach können Verträge mit einer fehlenden
oder fehlerhaften Widerrufsbelehrung vollständig rückabgewickelt
werden. Man geht davon aus, dass 60 bis 80 % der Lebensversicherungen
aus dem Zeitraum zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007
eine solche fehlerhafte Widerspruchsbelehrung enthalten. Diese
Verträge können noch heute aufgelöst werden, selbst dann, wenn sie
längst gekündigt und ausbezahlt worden sind. Bei der Kündigung einer
Police erhält der Kunde lediglich den Rückkaufswert – nach Abzug der
Abschluss- und Verwaltungskosten eine vergleichsweise geringe Summe.
Bei einem Widerspruch hingegen bekommt der Versicherungsnehmer
sämtliche eingezahlte Prämien zurück. So kann die Rückzahlung doppelt
so hoch ausfallen wie der Rückkaufswert.

Es geht also um sehr viel Geld. Daher verwundert es nicht, dass
Versicherer es ihren Kunden mit der Rückabwicklung eines
Lebensversicherungsvertrages nicht leicht machen und noch nicht
einmal vor falschen Behauptungen zurückschrecken. Darauf weist auch
die Verbraucherzentrale Hamburg hin und schildert einen Fall, wo sie
ein Versicherungsunternehmen wegen Irreführung abmahnen mussten. Das
Unternehmen hatte wider besseres Wissen die Rückabwicklung eines
Lebensversicherungsvertrages gegenüber einem Kunden schlichtweg
abgelehnt, obwohl es nach den Gerichtsurteilen zum Widerspruchsrecht
dazu verpflichtet gewesen wäre.

Das Beispiel zeigt wie wichtig es ist, bei einer Rückabwicklung
Fachleute zur Seite zu haben, um sein Recht durchzusetzen. Betroffene
sollten sich an die IVA wenden und ihre Verträge individuell prüfen
lassen. Die Anwälte der IVA sehen die Versicherungsunterlagen durch
und geben eine Empfehlung ab, ob es sich im jeweiligen Fall lohnen
würde, gegen die Versicherung juristisch vorzugehen. Der Kunde kann
dann entscheiden, ob die Anwälte der IVA einen professionellen
Widerruf in die Wege leiten sollen. Bei Erfolg bekommt der Kunde die
Rückerstattung aller geleisteten Zahlungen und den sogenannten
Nutzungsersatz, das sind die Zinsen, die die
Versicherungsgesellschaft mit seinen Beiträgen erwirtschaftet hat.
Die IVA erhält für ihre Dienstleistung eine anteilige Prämie von 23,8
% auf den erzielten Mehrwert – nicht auf den Rückkaufswert. Für den
Kunden ist der Service komplett risikolos, da die IVA auf reiner
Erfolgsbasis arbeitet.

Pressekontakt:
IVA Internationale Verbraucher Anstalt
Dr. Walter Schautz
info@iva.li
http://www.iva.li

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