Die IVA, die Internationale
Verbraucher Anstalt aus Vaduz, hat sich auf die Rückabwicklung von
Lebensversicherungsverträgen spezialisiert. Sie ermöglicht es vielen
Versicherten, auf Basis aktueller Rechtsprechung aus einer
unrentablen Lebensversicherung auszusteigen und die geleisteten
Zahlungen samt einer Nutzungsentschädigung zurückzuerhalten. Wichtig:
Das gilt auch für längst gekündigte und ausbezahlte Lebens- oder
Rentenversicherungen!
Seit vielen Jahren verdienen die Versicherungsgesellschaften
prächtig an der Altersvorsorge der Bundesbürger. Nicht nur die
Beiträge, auch Abschluss- und Verwaltungskosten sowie
Ratenzahlungszuschläge müssen die Versicherungsnehmer teuer bezahlen.
Wenn sie mit ihrer Lebens- oder Rentenversicherung unzufrieden sind,
blieb bisher nur die Möglichkeit diese zu kündigen. In der Regel
heißt das aber, auf einen Großteil der eingezahlten Beiträge zu
verzichten; denn die Versicherer rechnen sich die Rückkaufswerte
immer schön niedrig.
Gerichte haben Urteile zu Gunsten der Verbraucher gefällt
In mehreren Urteilen haben der Europäische Gerichtshof und der
Bundesgerichtshof entschieden, dass Verträge mit einer fehlenden oder
fehlerhaften Widerrufsbelehrung vollständig rückabgewickelt werden
können. Das ist dann der Fall, wenn der Versicherungsantrag oder der
Versicherungsschein keine Information über das Recht zum Widerspruch
enthält. Widersprochen werden kann auch dann, wenn die Belehrung zwar
erteilt wurde, aber den daran zu stellenden strengen inhaltlichen und
formellen Kriterien nicht genügt. Sollte der Vertrag bereits
stillgelegt oder gekündigt sein, kann auch noch nachträglich der
Widerspruch erklärt werden. Besonders häufig findet man eine
fehlerhafte Widerrufsbelehrung in den Unterlagen oder
Versicherungspolicen die zwischen Mitte 1994 und Ende 2007
abgeschlossen wurden. Experten gehen davon aus, dass an die 80
Prozent aller Verträge betroffen sind.
Welche Möglichkeiten bieten diese Gerichtsentscheide den
Verbrauchern?
Jeder Betroffene kann die komplette Rückabwicklung seiner Lebens-
oder Rentenversicherung fordern. Mit der Erklärung des Widerspruchs
ist der Vertrag dann so zu behandeln als wäre er nie zustande
gekommen. Das heißt, der Versicherungskunde hat Anspruch auf die
Rückerstattung aller geleisteten Zahlungen und auf einen sogenannten
Nutzungsersatz: die Zinsen, die die Versicherungsgesellschaft mit
seinen Beiträgen erwirtschaftet hat. Und das kann sich richtig
lohnen!
Mit Hilfe der Internationalen Verbraucher Anstalt IVA können
Versicherungskunden von den verbraucherfreundlichen Urteilen der
höchsten Gerichte profitieren. Die Anwälte der IVA überprüfen die
Versicherungsunterlagen und klären, ob sich ein Widerruf für diesen
speziellen Vertrag rentiert. Ist das der Fall, kann der Kunde die
Anwälte beauftragen den Versicherungsvertrag zu widerrufen. Durch
einen wirksamen Widerspruch ist das Versicherungsverhältnis aufgelöst
und der Kunde hat Anspruch auf die Rückzahlung aller Kosten plus der
Nutzungsentschädigung. Nur im Erfolgsfall erhält die IVA für ihre
Dienstleistung eine anteilige Prämie von 23,8 Prozent auf den
erzielten Mehrwert – und nicht auf den Rückkaufswert. Jeder, der eine
solche Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen hat, sollte den
Vertrag über die IVA prüfen lassen. Die IVA kann helfen zu Unrecht
einbehaltenes Geld zurück zu bekommen.
Pressekontakt:
IVA Internationale Verbraucher Anstalt
Dr. Walter Schautz
info@iva.li
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