Lehmer: Fortschritt beim Kampf gegen Resistenzen

Der Deutsche Bundestag debattiert heute in 2./3.
Lesung das Sechzehnte Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes
(AMG) zum Thema Antibiotika in der Nutztierhaltung. Dazu erklärt der
agrarpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag,
Dr. Max Lehmer:

„Die AMG-Novelle ist ein Fortschritt bei unserem Kampf gegen
Antibiotikaresistenzen – sie ist eine Weichenstellung in die richtige
Richtung. Ich wünsche mir, dass der Bundesrat dies erkennt und
Rot-Rot-Grün dieses wichtige Vorhaben nicht unverantwortlich
verhindert.

Die Gesunderhaltung unserer Nutztiere gehört zum aktiven
Tierschutz. Die arzneiliche Versorgung der Tiere muss stets
gewährleistet sein. Dies ist und bleibt unser Ausgangspunkt.
Natürlich müssen wir die Entstehung und Ausbreitung von
Antibiotikaresistenzen begrenzen. Dafür ist aber nicht primär die
Menge der eingesetzten Antibiotika entscheidend, sondern deren
richtiger Einsatz. Es kommt darauf an, die Qualität des
Antibiotikaeinsatzes in der Nutztierhaltung zu optimieren. Mit dem
Sechzehnten Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes legt die
christlich-liberale Koalition hierfür ein schlüssiges Gesamtkonzept
vor.

In den parlamentarischen Beratungen haben wir ein besonderes
Augenmerk auf den Faktor Bürokratie gelegt. Kosten und Nutzen des
Gesetzes müssen in einem ausgewogenen Verhältnis stehen. Daher haben
wir diesen Punkt intensiv beraten und zahlreiche Vereinfachungen und
Entlastungen für alle Beteiligten erreicht:

Wir haben eine Verordnungsermächtigung eingefügt, sodass Betriebe
bis zu einer bestimmten Bestandsgröße von den Meldeverpflichtungen
ausgenommen werden können. Wir haben dafür gesorgt, dass der
Tierhalter künftig die Daten nicht mehr vierteljährlich melden muss,
sondern nur noch halbjährlich. Die Nutzung von QS und die
Übertragungsmöglichkeit der Meldung auf den betreuenden Tierarzt
werden gewährleistet. Und wir haben die Maßnahmen präzisiert, die bei
Überschreiten der Kennzahlen zu treffen sind. Für uns steht dabei die
Eigenverantwortung des Tierhalters im Mittelpunkt, die wir gegenüber
dem Regierungsentwurf gestärkt haben.“

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