Heute hat der Agrarausschuss des Deutschen
Bundestages abschließend über die Novelle des Tierschutzgesetzes
beraten. Dazu erklärt der agrarpolitische Sprecher der
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Dr. Max Lehmer:
„Mit der Novelle des Tierschutzgesetzes macht die
christlich-liberale Koalition große Fortschritte beim Tierschutz. Bei
allen Verbesserungen für das Tierwohl haben wir praktikable Lösungen
gefunden, die der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung in Deutschland
weiterhin eine Zukunft garantieren und die Entwicklungsmöglichkeiten
unserer Betriebe erhalten. Wir nehmen die Umsetzung der
Tierversuchsrichtlinie zum Anlass, den Tierschutz auch in anderen
Bereichen voranzubringen: Die betäubungslose Ferkelkastration wird
genauso wie der betäubungslose Schenkelbrand ab Ende 2018 verboten.
Die vorgesehene Übergangsfrist ermöglicht die Entwicklung
praxistauglicher Alternativmethoden auf wissenschaftlicher Basis.
Außerdem wird das Qualzuchtverbot konkretisiert und an die
Erfordernisse des Vollzugs angepasst. Wir führen zudem betriebliche
Eigenkontrollen im Hinblick auf den Tierschutz sowie die Erhebung und
Bewertung von Tierschutzindikatoren ein. Durch entsprechende neue
Verordnungsermächtigungen im Tierschutzgesetz wird darüber hinaus der
Umgang mit Zirkustieren und mit der Problematik herrenloser Katzen
erleichtert. Die christlich-liberale Koalition greift auch zahlreiche
Anliegen des Bundesrates auf: So wird es künftig ein bußgeldbewehrtes
Verbot der Zoophilie geben. Tiere dürfen grundsätzlich nicht mehr als
Preis bei Preisausschreiben ausgelobt werden. Personen, die
Tierbörsen durchführen, müssen einen Sachkundenachweis erbringen. Das
Verbringen oder die Einfuhr von Wirbeltieren – außer Nutztieren – zum
Zwecke der Abgabe an Dritte bedarf der Erlaubnis. Wer gewerbsmäßig
mit Wirbeltieren außer landwirtschaftlichen Nutztieren handelt, hat
bei der Abgabe eines Tieres schriftliche Informationen zu den
Haltungsanforderungen an den künftigen Tierhalter weiterzugeben.“
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