Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH :Unicredit HypoVereinsbank – versteckte Marge in Swapgeschäften?

Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH / Schlagwort(e): Recht/
Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH :Unicredit HypoVereinsbank –
versteckte Marge in Swapgeschäften?

DGAP-Media / 29.09.2011 / 09:45

———————————————————————

Zeugen belegen vor dem LG München I negativen Barwert zu Beginn der
Swapgeschäfte

Genau wie im Fall Ille der bereits vor dem BGH gegen die Deutsche Bank
verhandelt worden ist und in dem die Bank wegen Swapgeschäften zu
Schadensersatz in sechsstelliger Höhe verurteilt worden ist, scheint auch
die HypoVereinsbank solche anfänglich negativen Barwerte in ihren
Geschäften versteckt zu haben. Somit mussten auch die Kunden der
HypoVereinsbank bereits zu Beginn Verluste der Geschäfte ausgleichen,
welche nicht auf Kursschwankungen zurückführen sind. Dies belegen zumindest
mehrere Zeugenaussagen welche der Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
vorliegen.

Im Ergebnis ergibt sich somit gem. BGH Urteil ein Anspruch der Kunden auf
Schadensersatz bzw. Rückabwicklung dieser Geschäfte.

Für die HypoVereinsbank dürfte es nunmehr immer enger werden, was diese
fragwürdigen Zinswetten betrifft. Außer der Tatsache einer verdeckten
Marge, liegt der Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auch ein Schreiben
aus der Rechtsabteilung der Bank vor, aus dem hervorgeht, dass die Bank von
einem unendlichen Verlustrisiko bei Cross Currency Swaps wusste, dennoch
aber ihre Kunden bewusst nicht darüber aufgeklärt hat.

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Michael A. Leipold meint
dazu:–Aus einer Vielzahl von Verfahren die wir derzeit gegen verschiedene
Banken wegen Swapgeschäften führen, können wir einen negativen Marktwert
von 3-5 % der Bezugsgröße nachweisen. Das ohnehin hochriskante Wettgeschäft
der Kunden, wird damit moralisch immer fraglicher.–

Im Ergebnis ergibt sich daraus eine vorsätzliche Falschberatung aus der
sich weitere Anspruchsgrundlagen gegen die Bank ergeben.

Betroffenen Bankkunden wird daher empfohlen, angefallene Verluste nicht
auszugleichen und sich Rat bei einem spezialisierten Rechtsanwalt
einzuholen.

Ende der Pressemitteilung

———————————————————————

29.09.2011 Veröffentlichung einer Pressemitteilung,übermittelt durch
die DGAP – ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.

Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de

———————————————————————

140719 29.09.2011