Bundesregierung setzt kommunalfreundliche Politik
fort und schafft Planungssicherheit für die kommenden Jahre
Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch den Gesetzentwurf zur
weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 beschlossen.
Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingbert Liebing:
„Die heutige Entscheidung des Bundeskabinetts ist für die Kommunen
in Deutschland ein wichtiger Schritt zur weiteren Stärkung der
kommunalen Selbstverwaltung. Die im Koalitionsvertrag für die Zeit ab
2015 vereinbarte Entlastung der Kommunen wird mit dem vorliegenden
Gesetzentwurf konkretisiert und festgezurrt.
Wichtig ist, dass es uns gelungen ist, gegenüber der
ursprünglichen Formulierung des Referentenentwurfes frühzeitig eine
Änderung einzubringen: In der Gesetzesbegründung heißt es nunmehr
nicht mehr, dass die Träger der Eingliederungshilfe um fünf
Milliarden Euro entlastet werden. Bei dieser Formulierung hätte wegen
der unterschiedlichen Finanzierungsstruktur der Eingliederungshilfe
die Gefahr bestanden, dass die Entlastung vor allem bei den Ländern
und weniger bei den Kommunen angekommen wäre. Mit dem nun gefundenen
Text wird eine Vorfestlegung, die viele Kommunen in Deutschland von
dieser künftigen Entlastung ausgeschlossen hätte, verhindert. Somit
bleibt die Möglichkeit erhalten, dass das Geld auch tatsächlich bei
den Kommunen ankommt. Für die Kommunen ist das ein wichtiges Signal.“
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