Asylverfahren werden beschleunigt und falsche
Anreize für Flucht nach Deutschland gesenkt
Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Donnerstag das
Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz verabschiedet. Dazu erklärt der
Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingbert Liebing:
„Mit den vom Deutschen Bundestag beschlossenen Neuregelungen kann
es gelingen, den notwendigen Spagat zwischen Weltoffenheit und
Aufnahmefähigkeit zu schaffen. Voraussetzung dafür ist, dass auch die
Länder endlich ihre Möglichkeiten für eine schnelle Zurückführung von
Nichtschutzbedürftigen ausschöpfen.
Nur wenn Bund und Länder an einem Strang ziehen und den begonnenen
Weg gemeinschaftlich fortsetzen, kann die Belastung der Kommunen und
der ehrenamtlichen Helfer vor Ort in einem Rahmen gehalten werden,
der auch zu bewältigen ist.
Bei der finanziellen Beteiligung des Bundes ist besonders wichtig,
dass die Mittel dort ankommen, wo die Flüchtlinge untergebracht und
betreut werden. Eine Verrechnung mit Landesmitteln ist nicht im Sinne
der Vereinbarung. Die Bundesmittel sollten dort, wo von Landesseite
bislang keine volle Kostenübernahme erfolgt, auch genutzt werden, um
den Kostendeckungsgrad zu verbessern und den Kommunen auf diese Weise
mehr finanziellen Raum für Aufgaben im Rahmen der kommunalen
Selbstverwaltung zu eröffnen.
Die Zeit des Zögerns und Zauderns und der Taschenspielertricks auf
Länderseite muss mit dem heutigen Beschluss des Deutschen Bundestages
beendet werden. Die beschlossenen Neuregelungen, die auf der am 24.
September 2015 zwischen Bund und Ländern ausgehandelten Vereinbarung
beruhen, müssen nun auch konsequent im Bund und in den Ländern
umgesetzt werden. Es entscheidet sich vor Ort in den Kommunen, ob der
Kraftakt der Unterbringung, Betreuung und Integration einer bislang
nicht dagewesenen Zahl an Flüchtlingen und Asylbewerbern gelingt.“
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