Für das Meldejahr 2018 können Arbeitgeberinnen und
Arbeitgeber ihre Lohnsummen nur noch digital an die gesetzliche
Unfallversicherung melden. In den Jahren 2016 und 2017 war neben dem
digitalen auch der alte Papierlohnnachweis verpflichtend. Diese
Übergangs- und Erprobungsphase ist jetzt abgeschlossen. Der
Lohnnachweis ist die Grundlage für den Beitragsbescheid, den
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen an die Unternehmen versenden.
Die Abgabefrist für den digitalen Lohnnachweis 2018 endet am
16.02.2019. Bis zu diesem Termin müssen alle Unternehmen eine
entsprechende Meldung über Ihr Entgeltabrechnungsprogramm oder über
das „sv.net“ (https://standard.gkvnet-ag.de/svnet/) an die für sie
zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse übermittelt haben.
Alle anderen Übermittlungswege wie Papierformular, Extranet oder Fax
sind gesetzlich nicht mehr zulässig.
Für das Meldejahr 2019 können die Unternehmen die erforderlichen
Stammdaten bereits ab dem 1.11.2018 elektronisch im Stammdatendienst
der Unfallversicherung abrufen.
Weitere Informationen zum Lohnnachweis:
https://www.dguv.de/de/versicherung/uv-meldeverfahren/faq/index.jsp
Pressekontakt:
Stefan Boltz
Pressesprecher
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
030-130011414
presse@dguv.de
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