Zur Abgabe verpflichtet sind zum Beispiel Arbeitnehmer, die Kurzarbeitergeld beziehen oder auch junge Eltern, die 2009 Elterngeld erhalten haben. Das gleiche gilt für Bezieher von Arbeitslosengeld I, von Kranken- oder Mutterschaftsgeld. Betragen diese Lohnersatzleistungen mehr als 410 Euro, ist die Steuererklärung Pflicht. Wer Einnahmen aus einer Vermietung hat oder auf Lohnsteuerklasse VI arbeitet, muss sich ebenfalls dem Papierkram stellen. Auch Ehepaare mit der Steuerklassenkombination III/V oder Arbeitnehmer, bei denen Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte eingetragen wurden, müssen bis Ende Mai ihre Steuererklärung abgeben. <br />
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Für viele Arbeitnehmer kann es sich lohnen, die Unterstützung eines Lohnsteuerhilfevereins wie der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. in Anspruch zu nehmen. Dies bringt gleich zwei Vorteile: Zum einen wird die Abgabefrist bis zum 31. Dezember 2010 verlängert. Zum anderen können die Steuerexperten auf viele Steuersparmöglichkeiten aufmerksam machen, die den Arbeitnehmern bisher eventuell entgangen sind oder zu kompliziert waren. Das kann bares Geld bringen: Allein für das Steuerjahr 2008 bekamen die Mitglieder der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. im Durchschnitt 1.210 Euro erstattet.<br />
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