Der Vorsitzende des Vorstands der Deutschen 
Rentenversicherung Bund, Cord Peter Lubinski, befasste sich in seinem
Bericht an die heute in Berlin tagende Vertreterversammlung 
schwerpunktmäßig mit dem Haushaltsplan 2017 sowie den Anforderungen, 
die aus den jüngsten gesetzlichen Neuregelungen auf die 
Rentenversicherung zukommen.
Gesamtvolumen des Haushalts 2017
   Der Haushaltsplan der Deutschen Rentenversicherung Bund für 2017 
weist nach Lubinskis Worten einen Betrag in Höhe von rund 147,1 
Milliarden Euro aus.
Ausgaben für Rehabilitation
   Für die Rehabilitation werden nach dem Haushaltsansatz 2017 
Aufwendungen in Höhe von rund 2,82 Milliarden Euro geplant, so 
Lubinski. Er betonte, dass die Ausgaben für Rehabilitation gut 
angelegte Beitragsmittel seien. Statt einer vorzeitigen Rentenzahlung
würde die Beschäftigungsfähigkeit gesichert und es würden weiter 
Beiträge entrichtet. „Neben dieser rein wirtschaftlichen Betrachtung 
sollte aber auch nicht vergessen werden, dass den Betroffenen dadurch
die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht wird“, so 
Lubinski.
Verwaltungs- und Verfahrenskosten
   Die Verwaltungs- und Verfahrenskosten für 2017 bei der Deutschen 
Rentenversicherung Bund beliefen sich auf rund 1,62 Milliarden Euro. 
Damit lägen sie rund 50 Millionen Euro unter der für das 
Haushaltsjahr 2017 geltenden Obergrenze für Verwaltungs- und 
Verfahrenskosten. Dies macht deutlich, wie intensiv die Deutsche 
Rentenversicherung Bund um Kosteneffizienz bemüht ist, sagte 
Lubinski.
   Finanzierung von gesamtgesellschaftlichen Leistungen durch die 
Rentenversicherung 
   Lubinski machte in seinem Bericht auch deutlich, dass Kosten für 
gesamtgesellschaftliche Aufgaben, die der Rentenversicherung 
übertragen werden, nicht von den Beitragszahlern zu finanzieren 
seien. Dies betreffe insbesondere die sogenannte Mütterrente und die 
damit verbundene Honorierung von Kindererziehungsleistungen. „Der 
Bund bestreitet nicht einmal, dass diese Leistung im Rahmen einer 
gesamtgesellschaftlichen Aufgabe erbracht wird. Er weigert sich 
bisher aber schlicht, dafür zu zahlen“, so Lubinski.
Finanzierung der Ost-West-Angleichung
   Zu der von der Koalition geplanten Ost-West-Angleichung der 
Rentenwerte sagte Lubinski: „Hierbei handelt es sich unstreitig um 
eine gesamtgesellschaftliche Leistung zur Vollendung der Deutschen 
Einheit. Ihre Finanzierung darf nicht auf die Beitragszahler 
abgewälzt werden, sondern muss sach- und systemgerecht aus 
Steuermitteln erfolgen.“
Ausreichende Liquiditätsreserve unverzichtbar
   Abschließend wiederholte Lubinski noch einmal die Forderung nach 
einer Anpassung der Regelungen über die finanzielle 
Mindestausstattung der Rentenversicherung. Die Liquiditätsreserve 
müsse so bemessen sein, „dass bei kurzfristigen unterjährigen 
Schwankungen eine pünktliche Rentenzahlung gewährleistet ist, ohne 
dass diskretionäre Eingriffe oder Liquiditätshilfen des Bundes 
erforderlich werden.“ Im kommenden Jahr werde die 
Nachhaltigkeitsrücklage planmäßig auf 1,48 Monatsausgaben sinken. Bis
Ende 2022 sei bei unverändertem Beitragssatz zu erwarten, dass die 
gesetzliche Untergrenze von 0,2 Monatsausgaben unterschritten würde, 
so dass der Beitragssatz für 2022 angehoben werden müsse.
   Der vollständige Bericht ist im Internet unter 
www.deutsche-rentenversicherung-bund.de abrufbar.
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