Der Vorsitzende des Vorstands der Deutschen
Rentenversicherung Bund, Cord Peter Lubinski, befasste sich in seinem
Bericht an die heute in Berlin tagende Vertreterversammlung
schwerpunktmäßig mit dem Haushaltsplan 2017 sowie den Anforderungen,
die aus den jüngsten gesetzlichen Neuregelungen auf die
Rentenversicherung zukommen.
Gesamtvolumen des Haushalts 2017
Der Haushaltsplan der Deutschen Rentenversicherung Bund für 2017
weist nach Lubinskis Worten einen Betrag in Höhe von rund 147,1
Milliarden Euro aus.
Ausgaben für Rehabilitation
Für die Rehabilitation werden nach dem Haushaltsansatz 2017
Aufwendungen in Höhe von rund 2,82 Milliarden Euro geplant, so
Lubinski. Er betonte, dass die Ausgaben für Rehabilitation gut
angelegte Beitragsmittel seien. Statt einer vorzeitigen Rentenzahlung
würde die Beschäftigungsfähigkeit gesichert und es würden weiter
Beiträge entrichtet. „Neben dieser rein wirtschaftlichen Betrachtung
sollte aber auch nicht vergessen werden, dass den Betroffenen dadurch
die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht wird“, so
Lubinski.
Verwaltungs- und Verfahrenskosten
Die Verwaltungs- und Verfahrenskosten für 2017 bei der Deutschen
Rentenversicherung Bund beliefen sich auf rund 1,62 Milliarden Euro.
Damit lägen sie rund 50 Millionen Euro unter der für das
Haushaltsjahr 2017 geltenden Obergrenze für Verwaltungs- und
Verfahrenskosten. Dies macht deutlich, wie intensiv die Deutsche
Rentenversicherung Bund um Kosteneffizienz bemüht ist, sagte
Lubinski.
Finanzierung von gesamtgesellschaftlichen Leistungen durch die
Rentenversicherung
Lubinski machte in seinem Bericht auch deutlich, dass Kosten für
gesamtgesellschaftliche Aufgaben, die der Rentenversicherung
übertragen werden, nicht von den Beitragszahlern zu finanzieren
seien. Dies betreffe insbesondere die sogenannte Mütterrente und die
damit verbundene Honorierung von Kindererziehungsleistungen. „Der
Bund bestreitet nicht einmal, dass diese Leistung im Rahmen einer
gesamtgesellschaftlichen Aufgabe erbracht wird. Er weigert sich
bisher aber schlicht, dafür zu zahlen“, so Lubinski.
Finanzierung der Ost-West-Angleichung
Zu der von der Koalition geplanten Ost-West-Angleichung der
Rentenwerte sagte Lubinski: „Hierbei handelt es sich unstreitig um
eine gesamtgesellschaftliche Leistung zur Vollendung der Deutschen
Einheit. Ihre Finanzierung darf nicht auf die Beitragszahler
abgewälzt werden, sondern muss sach- und systemgerecht aus
Steuermitteln erfolgen.“
Ausreichende Liquiditätsreserve unverzichtbar
Abschließend wiederholte Lubinski noch einmal die Forderung nach
einer Anpassung der Regelungen über die finanzielle
Mindestausstattung der Rentenversicherung. Die Liquiditätsreserve
müsse so bemessen sein, „dass bei kurzfristigen unterjährigen
Schwankungen eine pünktliche Rentenzahlung gewährleistet ist, ohne
dass diskretionäre Eingriffe oder Liquiditätshilfen des Bundes
erforderlich werden.“ Im kommenden Jahr werde die
Nachhaltigkeitsrücklage planmäßig auf 1,48 Monatsausgaben sinken. Bis
Ende 2022 sei bei unverändertem Beitragssatz zu erwarten, dass die
gesetzliche Untergrenze von 0,2 Monatsausgaben unterschritten würde,
so dass der Beitragssatz für 2022 angehoben werden müsse.
Der vollständige Bericht ist im Internet unter
www.deutsche-rentenversicherung-bund.de abrufbar.
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