Bundestag beschließt Einführung der Versuchsstrafbarkeit beim 
Cybergrooming
Der Deutsche Bundestag wird am morgigen Freitag voraussichtlich die Einführung 
der Versuchsstrafbarkeit beim sogenannten Cybergrooming beschließen. Hierzu 
erklären der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. 
Jan-Marco Luczak, und der zuständige Berichterstatter, Alexander Hoffmann:
Dr. Jan-Marco Luczak: „Kinderpornografie ist eines der schwersten und 
widerlichsten Verbrechen. Denn hinter jedem Bild oder Video steht ein Opfer. Ein
Kind, das missbraucht wurde und sein Leben lang traumatisiert sein wird. Die 
Täter müssen mit allen Mitteln und der ganzen Härte des Rechtsstaats bekämpft 
und verfolgt werden, damit weiterer Missbrauch verhindert wird. Mit der morgigen
Verabschiedung des Gesetzes zur Einführung der Versuchsstrafbarkeit beim 
Cybergrooming schließen wir daher Strafbarkeitslücken und geben der Polizei mehr
Ermittlungsbefugnisse an die Hand. Das ist ein gewaltiger Schritt in Richtung 
mehr Kinderschutz.
Täter, die aus sexuellen Motiven im Internet nach Kindern suchen, können heute 
schon bestraft werden. Straflos ist es aber bisher, wenn der Täter in einem 
Chatroom oder in sozialen Medien nicht tatsächlich mit einem Kind, sondern mit 
einem Polizeibeamten kommuniziert, der Missbrauch von Kindern im Internet 
verhindern will. Weil es an der Strafbarkeit bisher fehlte, konnte gegen 
Pädophile dann nicht weiter ermittelt werden. Diese Strafbarkeitslücke schließen
wir jetzt. In dieser Konstellation stellen wir den bloßen Versuch, sexuelle 
Kontakte zu Kindern im Internet anzubahnen, unter Strafe.
Auch gegen Kinderpornografie im Internet, insbesondere im Darknet, wird 
zukünftig endlich effektiv ermittelt werden können. Bislang scheiterte 
Strafverfolgung oft daran, dass Polizisten zu Foren, in denen Kinderpornografie 
getauscht wird, keinen Zugang hatten. Denn die Foren verlangen zumeist, dass die
Nutzer in regelmäßigen Abständen ihre –Vertrauenswürdigkeit– unter Beweis 
stellen, indem sie selbst kinderpornografisches Material hochladen. Künftig wird
speziell geschulten Ermittlern nach Freigabe durch einen Richter erlaubt, 
computergeneriertes Bildmaterial zu erzeugen, um so einen Zugang zu den 
Tauschbörsen für Kinderpornografie zu erhalten und die Täter aufzuspüren. Wir 
wollen diese Tauschbörsen austrocknen. Denn wenn es keinen Markt mehr für 
Kinderpornografie gibt, wird es auch weniger Missbrauchsfälle geben. Mit dem 
neuen Gesetz geben wir den Ermittlungsbehörden deswegen nun erweiterte und 
effektivere Zugriffsmöglichkeiten in der digitalen Welt.“
Alexander Hoffmann: „Die Ermittler brauchen dringend Zugang ins Darknet. Das ist
de facto das einzige Instrument, um Täter zu ermitteln, die 
kinderpornografisches Material produzieren und tauschen. In vielen Fällen stehen
hinter diesen Bild- und Videoaufnahmen anhaltende Fälle von schwerem sexuellem 
Missbrauch. Es muss daher alles getan werden, um so schnell wie möglich an die 
Täter zu kommen und weitere Taten unterbinden zu können. Die Rückmeldung aus der
Praxis ist ebenfalls eindeutig: Ermittler müssen eine aktive Rolle einnehmen 
können bei der Bekämpfung von Kindesmissbrauch und Kinderpornografie. Wir 
schützen Kinder und Jugendliche künftig deutlich besser vor sexuellem 
Missbrauch. Niemand, der Kinderpornografie produziert, damit handelt oder 
konsumiert, soll sich sicher fühlen!“
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