Weniger Bürokratie stärkt Tourismusbranche
Bundesarbeitsministerin Nahles hat am gestrigen Dienstag
Erleichterungen für die Aufzeichnungspflichten nach dem
Mindestlohngesetz angekündigt. Hierzu erklärt die tourismuspolitische
Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion:
„Es ist gut, dass sich Frau Nahles auf Druck der Union bewegt hat.
Für beschäftigungsintensive Unternehmen wie in der Hotelerie und
Gastronomie sind die verminderten Aufzeichnungspflichten ein erstes
gutes Zeichen im Hinblick auf eine praktikable Umsetzung des
Mindestlohngesetzes. Dem müssen weitere Schritte folgen. Die
Aufzeichnungspflichten sollten sich auf den Personenkreis
beschränken, der unter den Schutzzweck des Gesetzes fällt. Gerade die
mittelständisch geprägte deutsche Gastronomie ist darauf angewiesen
ihre personellen Ressourcen für den Gast und nicht für die Bürokratie
arbeiten zu lassen.“
Hintergrund
Nach den Plänen des Bundesarbeitsministeriums sollen die
Aufzeichnungspflicht der Anfangs- und Endzeit der Arbeit nach dem
Mindestlohngesetz entfallen, wenn das regelmäßige monatliche
Arbeitsentgelt der vergangenen zwölf Monate bei mindestens 2.000 Euro
brutto liegt. Bisher lag die Grenze bei 2985 Euro brutto.
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