Lübecker Nachrichten: Kieler Bildungsministerium verbietet Kinderarbeit am Sozialen Tag

Das Kieler Bildungsministerium beschränkt die
Einsatzmöglichkeiten von Schülern beim Sozialen Tag. Das berichten
die Lübecker Nachrichten (Sonnabendausgabe). In einem Schreiben an
Schulen im Land verweist das Ministerium auf den Rat seiner
Haus-Juristen, am Sozialen Tag des Vereins „Schüler helfen Leben“ das
Jugendarbeitsschutzgesetz zu befolgen. Danach ist Kindern unter 14
Jahren eine Arbeit außerhalb des elterlichen Haushalts verboten.
Gruppenaktivitäten sind unter Aufsicht möglich, soweit die Zustimmung
der Erziehungsberechtigten vorliegt. Die Tätigkeit soll außerdem auf
zwei Stunden beschränkt sein.

Andere Bundesländer verfahren weniger restriktiv: Sie halten sich
ans Bundesarbeitsministerium. Danach steht das
Jugendarbeitsschutzgesetz dem Schüler-Engagement nicht entgegen. Nach
Angaben des Vereins „Schüler helfen Leben“ melden sich derzeit
„viele irritierte Schulleiter“. Sie äußerten sich verwundert über die
„Anordnung“. Vereinssprecher Jan-Nicholas Vogt sagt: „Es besteht
Klärungsbedarf.“ Sozial- und Bildungsministerium wollen nun offenbar
einlenken. Für 2015 werde man gemeinsam mit dem Verein „Schüler
helfen Leben“ eine „eindeutige Regelung formulieren, die allen
Interessen gerecht wird“, kündigte Bildungssprecher Thomas Schunck
an. Für dieses Jahr gelte aber die Bekanntmachung von 2012.

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