Lüders nennt Urlaubs-Urteil des BAG –bahnbrechend–

Lüders nennt Urlaubs-Urteil des BAG „bahnbrechend“ Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, hat den Richterspruch des Bundesarbeitsgerichtes zur Urlaubsdauer im öffentlichen Dienst als „bahnbrechendes Urteil gegen Altersdiskriminierung“ bezeichnet. „Das Urteil zeigt: Altersdiskriminierung betrifft nicht nur ältere, sondern auch junge Menschen“, sagte Lüders am Dienstag. Auch vergleichbare Regelungen wie etwa die Erholungsurlaubsverordnung für Beamte seien „nicht mehr zeitgemäß“. Das gelte auch für vergleichbare Tarifverträge in der freien Wirtschaft, sagte Lüders. Die ADS-Leiterin regte an, die Urlaubsdauer in Zukunft unabhängig vom Lebensalter zu regeln. „Niemand versteht doch, warum Beschäftigte vor ihrem 30. Geburtstag drei Tage Urlaub weniger bekommen sollen als danach“.

Lüders kündigte an, altersdiskriminierende Altersgrenzen generell auf den Prüfstand zu stellen. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) hat dazu im Januar 2012 eine Kommission unter Vorsitz des ehemaligen Bremer Bürgermeisters Dr. Henning Scherf eingesetzt, die bis Ende des Jahres Handlungsempfehlungen gegen Altersdiskriminierung vorlegen soll.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im August 2006 gegründet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Kontakt:

Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Sebastian Bickerich
Pressesprecher
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Tel. 03018-555-1805
Mobil 0175 – 939 8448
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