Im beantragten NPD-Verbotsverfahren reagieren die
Prozessvertreter des Bundesrates, die Juristen Christoph Möllers und
Christian Waldhoff, mit „zunehmendem Unbehagen“ auf die
zwischenzeitliche Verfahrensdauer beim Bundesverfassungsgericht.
Zugleich will man neues Belastungsmaterial in Karlsruhe einreichen.
Das geht aus einem Bericht des derzeit federführenden Landes Hessen
an die Innenministerkonferenz hervor, über den die „Leipziger
Volkszeitung“ in ihrer Montag-Ausgabe berichtet. Der Antrag war am 3.
Dezember 2013 beim Bundesverfassungsgericht eingereicht worden. Zur
Verbesserung der Prozessaussichten wurden die
Verfassungsschutzbehörden der Länder gebeten, dass die bereits in
Karlsruhe eingereichte Materialsammlung „in jedem Falle nochmals
fortgeschrieben und aktualisiert“ werde. Man gehe aber davon aus,
dass sich Karlsruhe „nicht auf Nickligkeiten zu Beweislastfragen“
einlasse, „sondern eine Grundsatzentscheidung (so oder so) darüber
treffen wird, ob das vorhandene Material für eine Fortsetzung des
Verfahrens reicht oder nicht“. Zuletzt hatte der NPD-Prozessvertreter
Peter Richter in einem Schreiben vom 4. März 2015 gegenüber den
Karlsruher Richtern unter anderem das Prozedere und die
Verlässlichkeit beim Rückzug der V-Leute des Verfassungsschutzes aus
der Führungsebene der Partei problematisiert. Richter gehört
mittlerweile selbst als Beisitzer dem NPD-Bundesvorstand an. Eine von
Richter nicht ausgeschlossene Beobachtung seiner Person durch den
Verfassungsschutz hatten die Rechtsvertreter des Bundesrates
schriftlich ausgeschlossen: „Der Prozessvertreter der Antragsgegnerin
unterliegt keiner nachrichtendienstlichen Überwachung durch Bund und
Länder“.
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