Der von der SPD als Sonderermittler in der
BND-NSA-Spionageaffäre ins Gespräch gebrachte und von der Union
bereits akzeptierte Jurist Kurt Graulich hat zu Nachrichtendiensten
„ein ebenso entspanntes Verhältnis wie zum Deutschen Roten Kreuz oder
zur Freiwilligen Feuerwehr“. Man brauche sie in bestimmten
Situationen, sagte Graulich der „Leipziger Volkszeitung“
(Mittwoch-Ausgabe). Der mit der Arbeit der Nachrichtendienste
vertraute Ex-Richter am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nannte es
„wahrscheinlich“, dass das Bundesverfassungsgericht klären müsse, ob
eine Regierung völkerrechtliche Vereinbarungen eingehen dürfe, die
sie an der Weitergabe der Daten auch gegenüber dem Bundestag hindere.
Aber „dieser aufziehende Rechtsstreit“ werde durch die Einsetzung
eines Sonderermittlers „nicht beeinflusst“. Entweder die Regierung
entscheide, die Erkenntnisse des Sonderermittlers dürfen gegenüber
dem Parlament offengelegt werden, „dann hätte der Bundestag mehr
Informationen als jetzt“, oder die Regierung lehne
Berichts-Transparenz ab, „dann kann der Bundestag das machen, was
jetzt auch schon möglich ist: klagen“. Angesichts der tausendfachen
Daten in den Selektorenlisten sagt Graulich, „das zu durchforsten
dürfte ungefähr so spannend sein wie Witze erzählen nach Zahlen“.
Eine solch große Datenmenge lasse „immer mehrere Schlussfolgerungen“
zu. Aus seiner richterlichen Praxis habe er „ein Verständnis für
Diskretion in der Sache und keinerlei erotische Beziehung zu
vertraulichen Fakten“. Er habe sich um die Position des
Sonderermittlers nicht beworben, „aber es passt ins Fähigkeitsprofil
und ist sicher eine interessante Tätigkeit“. Für ihn als Juristen
wäre das ähnlich reizvoll wie die Herausforderung an einen Musiker,
auf einem besonderen Instrument oder mit einem herausragenden
Dirigenten spielen zu dürfen.
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