LVZ: Gabriel-Plan zur Unterstützung strukturschwacher Gemeinden: Mehr Mittel entsprechend der Aufgaben / Debatte um Verwendung des Soli-Zuschlags

SPD-Chef Sigmar Gabriel erfährt Unterstützung für
seinen Vorschlag, die zukünftige Finanzausstattung der Kommunen nicht
mehr an der Pro-Kopf-Zahl der Einwohner, sondern an den
Grundvoraussetzungen für eine lebenswerte öffentliche Daseinsvorsorge
auszurichten und dabei auch zukünftig die Mittel aus dem auslaufenden
Solidaritäts-Zuschlag neu zu verteilen. Die Ostbeauftragte der
Bundesregierung, Wirtschaftsstaatsekretärin Iris Gleicke (SPD), sagte
der „Leipziger Volkszeitung“ (Donnerstag-Ausgabe): „Wir brauchen in
der Fläche kommunale Identifikationspunkte, wie zum Beispiel den
Kindergarten und die Grundschule. Wir müssen politisch gemeinsam
klären, welche notwendige Infrastruktur bereitgestellt werden soll.“
Deshalb begrüße sie den Vorschlag Gabriels, die
Finanzmittel-Zuweisung an die Gemeinden nicht mehr in erster Linie
entsprechend der Pro-Kopf-Zahl der Einwohner auszurichten.
Entscheidend sei die Aufgabenbeschreibung der Gemeinden. „Der
bisherige Solidaritätszuschlag könnte dabei für die Grundausstattung
der öffentlichen Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen gebraucht
werden“, meint Staatssekretärin Gleicke. Einen entsprechend Vorschlag
hatte der Vizekanzler und SPD-Vorsitzende Gabriel, nach einem Bericht
der Zeitung, bei einer öffentlichen Diskussion am Dienstag dieser
Woche an der Hochschule von Neubrandenburg im Gespräch mit
Wissenschaftlern und Kommunalpolitikern gemacht. Gabriel hatte davor
gewarnt, dass „verwahrloste Städte und Gemeinden auch verwahrloste
Köpfe erzeugen“. Die Wahrscheinlichkeit, dass der
Solidaritätszuschlag nach dessen Auslaufen gestrichen werde, hatte
Gabriel vor dem Hintergrund neuer Finanzmittel für einwohnerschwache
Gemeinden als „relativ gering“ bezeichnet. Gabriel warnte davor,
„dass wir seelenlose Gemeinden zulassen“. Sachsens Finanzminister
Georg Unland (CDU) sagte der Zeitung zu Gabriels Vorschlägen: Sachsen
stehe einer Überprüfung der Gemeindefinanzierung im Zuge der
Bund-Länder-Gespräche „offen gegenüber“. Allerdings sollte
„grundsätzlich die Einwohnerzahl als einfacher Bedarfsindikator als
Bemessungsgrundlage für die Finanzausstattung der jeweiligen Kommune
erhalten bleiben. Dies schließt jedoch nicht aus, dass andere
Indikatoren dieses Verteilungskriterium ergänzen können“.

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