Der Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag,
Gregor Gysi, ist endgültig kein Fall mehr für den Verfassungsschutz.
In einem abschließenden „Anerkenntnisurteil“ des Verwaltungsgerichts
Köln wurde, nach einem Bericht der „Leipziger Volkszeitung“
(Freitag-Ausgabe), dem Bundesamt für Verfassungsschutz aufgegeben,
sämtliche gespeicherte Daten über Gysi zu löschen „und die
Personenakte des Klägers zu vernichten“. Das Urteil liegt der Zeitung
vor. „Der Verfassungsschutz hat auf ganzer Linie verloren“, sagte
Gysi. Seine Schlussfolgerung: „Der Verfassungsschutz muss die
Beobachtung der Linken im Bund und in allen Ländern endlich komplett
einstellen. Diese Kontrolle, Beobachtung, Überwachung gegen eine
demokratische Partei ist der Bundesrepublik mehr als unwürdig.“ Der
Rechtsstreit zog sich seit dem Jahr 2006 hin. Zwischenzeitlich
standen rund ein Drittel der Parlamentarier der Linkspartei unter der
Beobachtung des Verfassungsschutzes. Die Kontrolle der Parlamentarier
kostete das Bundesamt jährlich rund 400 000 Euro. Offiziell stehen
Linke-Parlamentarier seit einigen Monaten nicht mehr unter
Beobachtung. Zuletzt hatte der Ministerpräsidentenkandidat in
Thüringen, Bodo Ramelow, erfolgreich beim Bundesverfassungsgericht
gegen die Aktivitäten des Verfassungsschutzes gegen ihn geklagt.
Offen im Fall Gysi ist noch das Ergebnis der Ermittlungen der
Hamburger Staatsanwaltschaft. Diese prüft Vorwürfe eines
pensionierten Richters und der früheren Bürgerrechtlerin Vera
Lengsfeld, nach denen der frühere DDR-Jurist Gysi mit der Stasi
zusammengearbeitet haben soll. Dagegen hatte Gysi an Eides statt
versichert, „zu keinem Zeitpunkt über Mandanten oder sonst jemanden
wissentlich und willentlich an die Staatssicherheit berichtet zu
haben“. Dieses Verfahren ziehe sich nach Auskunft der
Staatsanwaltschaft möglicherweise noch über Wochen hin. (Aktenzeichen
des Urteils: 20 K 1468/08).
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