LVZ: Steuergewerkschaft erwartet von großer Koalition klare Begrenzung der Strafbefreiung per Selbstanzeige / Steuersünder-Fall Hoeneß als Lehrbeispiel

Einen grundlegenden Umbau der Vorschriften zur
strafbefreienden Wirkung der Selbstanzeige im Fall von
Steuerhinterziehung erwartet die Deutsche Steuergewerkschaft von der
neuen Regierung. Thomas Eigenthaler, Chef der Steuergewerkschaft,
sagte der „Leipziger Volkszeitung“ (Dienstag-Ausgabe) vor dem
Hintergrund der näher rückenden Entscheidung über einen Prozessbeginn
im Steuerhinterziehungsfall Uli Hoeneß, man werde die Selbstanzeige
„gerechter gestalten“ müssen, da man sie „nicht von heute auf morgen
völlig abschaffen“ könne. „Ab 50 000 Euro Steuerhinterziehung muss
Schluss sein mit einer Strafbefreiung durch Selbstanzeige. Außerdem
sollte die Bedenkzeit zur Selbstanzeige auf zwei Jahre begrenzt
werden.“ Wer sich in zwei Jahren nicht geläutert habe, der solle auch
künftig nicht mehr von einer Selbstanzeige profitieren können.

Zugleich erwarte er sich von Union und SPD, dass diese sich auf
eine deutliche Verbesserung des Steuervollzuges verständigten. „Es
darf sich künftig niemand mehr in die Büsche schlagen zu Lasten der
ehrlichen Steuerzahler.“ Man dürfe „nicht immer zuerst beim ehrlichen
Steuerzahler draufsatteln“, mahnte Eigenthaler. Für die Verbesserung
der Steuermoral sei die schonungslose gerichtliche Aufarbeitung des
Verfahrens gegen den Steuersünder und Bayern-Präsidenten Uli Hoeneß
„ein herausgehobener Fall“, so Eigenthaler. „Das wird Folgen haben,
wenn jetzt der Fall Hoeneß in mündlicher öffentlicher Verhandlung
ausgetragen wird. Die Öffentlichkeit soll und muss sehen, wie im Fall
von Steuerhinterziehung gearbeitet und getrickst wird.“ Erhöhter
Verfolgungsdruck, selbst in der Schweiz, „verursacht mittlerweile
viele Schweißperlen auf der Stirn bestimmter reicher Kreise“, zeigte
sich Eigenthaler zufrieden.

Die 5. Strafkammer beim Landgericht München II entscheidet in
Kürze, ob das Steuerstrafverfahren gegen Hoeneß eröffnet wird. Hoeneß
wird Steuerhinterziehung im Umfang von 3,2 Millionen Euro
vorgeworfen.

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