Trotz jahrelangen Fraktionsstreites um die
Vorratsdatenspeicherung praktiziert der Deutsche Bundestag bereits
für die Volksvertreter eine bis zu dreimonatige Speicherung des
gesamten IT-Verkehrs seiner Abgeordneten. Das berichtet die
„Leipziger Volkszeitung“ (Mittwoch-Ausgabe). Eine Überprüfung dieser
Praxis fordert die Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag,
die Grünen-Politikerin Renate Künast: „Überall wo Daten gespeichert
werden, besteht auch Missbrauchsgefahr.“
Sämtlicher Datenverkehr der Bundestagsabgeordneten wird bis zu
drei Monate gespeichert, bestätigte der Sprecher des Bundestages
Ernst Hebeker gegenüber der Zeitung. Er gehe davon aus, dass das auch
jeder Abgeordnete wisse. „Es stellt sich die Frage, ob und wie die
Staatsmacht da ran kann. Und es gibt Missbrauchsmöglichkeiten“,
kritisierte auch Wolfgang Kubicki, FDP-Vize und Fraktionschef im
schleswig-holsteinischen Landtag. Mit der freien und geschützten
Abgeordnetentätigkeit, auch im Umgang mit Informanten, sei diese
Praxis nicht zu vereinbaren. Kubicki forderte den Bundestag auf,
eine Regelung nach dem Vorbild des Landesparlamentes in Kiel
anzuwenden, bei dem der Datenverkehr der Abgeordneten und der der
Mitarbeiter über getrennte Server liefen und es keine
Datenspeicherung für die Abgeordneten gebe. „Wir müssen die
Speicherung im Lichte der aktuellen Ermittlungen und unter dem
Gesichtspunkt des Informantenschutzes neu bewerten“, forderte Künast.
Dies sei nun Sache der Rechtstellungskommission des Bundestages, des
Rechtsausschuss und des Ältestenrates.
Die Staatsanwaltschaft prüft derzeit, im Zusammenhang mit den
Edathy-Untersuchungen, die Möglichkeit einer Auswertung von dessen
Bundestags-IT-Daten. In einem Stufenverfahren steht den Abgeordneten,
nach Angaben des Bundestags-Sprechers, „eine Rücksicherung der Daten
bis zu drei Monate zur Verfügung“. Das Datensicherungskonzept beruht
auf einer Beschlussfassung des Ältestenrates aus dem Jahr 1997 und
wurde am 27. Oktober 2011 aktualisiert.
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