Lyoness Stellungnahme zum Berufungsurteil des OLG Wien („Klauselentscheidung“)

Im Falle der vom Handelsgericht Wien in erster
Instanz beurteilten 61 Klauseln der AGB betont Lyoness, dass es sich
hierbei um Regelungen handelt, die seit 2014 nicht mehr in Verwendung
sind. Lyoness wird beim Obersten Gerichtshof gegen das die
Erstentscheidung nunmehr bestätigende Berufungsurteil das
ausdrücklich für zulässig erklärte Rechtsmittel der ordentlichen
Revision einlegen.

Lyoness betont ausdrücklich, dass es sich bei der den Parteien am
1. März 2016 zugestellten Entscheidung lediglich um die Beurteilung
der Gültigkeit bereits veralteter AGB-Klauseln handelt.

Die vom VKI angefochtenen Klauseln beziehen sich auf vier
unterschiedliche AGB-Versionen, die einen längst vergangenen Zeitraum
umfassen. Bereits im Jahr 2012 hat Lyoness eine erste explizite
Trennung seiner Geschäftsbereiche vorgenommen. Seit dem Jahr 2014
sind nunmehr alle drei Geschäftsbereiche noch klarer voneinander
abgegrenzt, sodass insbesondere zwischen dem Bereich der Verbraucher
einerseits und jenem der Unternehmer andererseits eine strikte
Trennlinie gezogen wurde und irrtümliche Überlappungen dadurch
ausgeschlossen sind.

Bezüglich der nunmehr vorliegenden Entscheidungen ist folgendes
festzuhalten:

– 60 der vom VKI beanstandeten Klauseln betrafen ausschließlich
Geschäftsfelder für unternehmerisch tätige Personen. Diese sind seit
dem Jahr 2014 unter einer eigenen Marke strukturiert und unterliegen
eigenen vertraglichen Rahmenbedingungen.

– Lediglich 1 beanstandete Klausel betraf tatsächlich Mitglieder
der Einkaufsgemeinschaft und somit Konsumenten. In dieser wurde
jedoch auf ein Produkt Bezug genommen, das seitens Lyoness seit
Jahren nicht mehr angeboten wird.

– Keine einzige Klausel betrifft den Bereich der
Partnerunternehmen (KMU) von Lyoness.

Bei den oben angeführten Beanstandungen handelt es sich somit
ausschließlich um sogenannte Altlasten, die seitens des Unternehmens
bereits großteils bereinigt wurden bzw., soweit noch vorhanden,
laufend abgearbeitet werden. Lyoness ist bemüht, etwaige Forderungen
von Mitgliedern auch weiterhin auf dem direkten Wege zu lösen.

Zwtl.: Über Lyoness:

Die Lyoness Unternehmensgruppe teilt ihre Geschäftsbereiche auf
zwei Marken auf: Die Marke Lyoness umfasst Shopping Community und
Loyalty-Programm. Ihre Zielgruppen sind Konsumenten, die beim
Einkaufen mit Lyoness Geld sparen (Cashback), und Händler, die ein
branchen- und länderübergreifendes Kundenbindungsprogramm nutzen
möchten. Die Lyoness Unternehmensgruppe ist derzeit in 46 Märkten auf
allen Kontinenten vertreten. 5,3 Millionen Mitglieder nutzen bei über
54.000 Partnerunternehmen weltweit die Lyoness Vorteile. Mehr auf
www.lyoness.com

Rückfragehinweis:
Silvia Kelemen Weihs
Head of Public Relations
Lyoness Group AG
Tel.: +43 (0)316/70 77 680
Tel.: +43 (0) 664/85 55 241
E-Mail: silvia.kelemen@lyoness.ag

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/7120/aom

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS – WWW.OTS.AT ***