CDU/CSU-Fraktion für Subsidiaritätsrüge gegenüber
EU-Kommission
Die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis90/Die Grünen
wollen am heutigen Donnerstag im Deutschen Bundestag eine
Subsidiaritätsrüge zum Vorschlag der EU-Kommission für eine
einheitliche klinische Bewertung von Gesundheitstechnologien
beschließen. Dazu erklären die gesundheitspolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karin Maag, und der zuständige
Berichterstatter Georg Kippels:
Karin Maag: „Wir sehen beim Vorschlag der EU-Kommission über die
einheitliche Bewertung von Gesundheitstechnologien einen Verstoß
gegen die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit.
Der Entwurf geht uns zu weit, denn er greift in die Zuständigkeit
Deutschlands für die eigene Gesundheitspolitik ein. Insbesondere
befürchten wir einen mittelbaren Eingriff in die Erstattungsfähigkeit
und Preisbildung von Medikamenten und Medizinprodukten. Beides muss
aber in der eigenen Verantwortung der Mitgliedstaaten bleiben. Eine
freiwillige Zusammenarbeit aller halten wir allerdings für sinnvoll.
Da sollten wir eher ansetzen.
Der EU-Verordnungsvorschlag sieht die Einführung einer gemeinsamen
klinischen Bewertung von Arzneimitteln, von bestimmten
Medizinprodukten und von In-vitro Diagnostika auf EU-Ebene vor. Die
Ausgestaltung des Verfahrens ist im Detail nicht eindeutig und bringt
viele Unklarheiten mit sich. Ist eine gemeinsame klinische Bewertung
über eine sogenannte Koordinierungsgruppe erfolgt, soll den
Mitgliedstaaten künftig untersagt werden, für diese
Gesundheitstechnologien eigene klinische Bewertungen abzugeben. Die
gemeinsamen Bewertungsergebnisse wären dann für die Mitgliedstaaten
bindend. Wir stellen darin einen klaren Eingriff in die nationale
Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fest.“
Georg Kippels: „Mit dem vorliegenden EU-Verordnungsvorschlag wird
die rechtlich geschützte nationale Zuständigkeit für die
Gesundheitspolitik aus dem Artikel 168 AEUV verletzt.
Gesundheitspolitik – eines der sensibelsten Politikfelder – hat auch
immer eine soziale Komponente und darf schon aus diesem Grund nicht
aus der Perspektive der europäischen Binnenmarktregelungen betrachtet
werden.
Da sich das bewährte Verfahren zur Nutzenbewertung künftig nach
den Regeln der Koordinierungsgruppe orientieren müsste, droht eine
Absenkung der etablierten Standards in Deutschland. Das betrachten
wir mit Sorge.
Kompetenzen, die wir jetzt abgeben, geben wir womöglich für immer
ab. Daher sehen wir bei dem Vorschlag Beratungsbedarf. Die deutschen
HTA-Institutionen wie das Institut für Qualität und
Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen und der Gemeinsame
Bundesausschuss dürfen bei ihren Nutzenbewertungen gemäß SGB V nicht
beeinträchtigt werden. Nach dem EU-Vorschlag wäre das nicht länger
gewährleistet.“
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