Märkische Allgemeine: Amtsgericht prüft Vereinsstatus des ADAC

Nach dem Skandal um gefälschte
Abstimmungsergebnisse droht dem Allgemeinen Deutschen Automobilclub
(ADAC) nach nun auch noch der Verlust des Vereinsstatus. Das
berichtet die in Potsdam erscheinende „Märkische Allgemeine“ in ihrer
Freitagausgabe. „Das Registergericht prüft derzeit, ob sich aus der
wirtschaftlichen Tätigkeit des Vereins Folgen für die Registrierung
ergeben“, sagte gestern die Sprecherin des Amtsgerichts München,
Monika Andreß, auf Anfrage. Der Autofahrerclub ist dort unter Nr. 304
im Vereinsregister eingetragen. Weitere Angaben könnten aufgrund der
derzeitigen Prüfung nicht gemacht werden, sagte Andreß.

Der Vereinsrechtsexperte Olaf Werner von der Universität Jena hält
es für möglich, dass der ADAC aus dem Vereinsregister gelöscht wird.
Dann müsse der ADAC eine andere Rechtsform finden und alles, was
wirtschaftlich ist, ausgliedern. Dazu gehört nach Werners Auffassung
auch die Pannenhilfe, die bisher den Vereinskern des ADAC darstellt.
Diese sei eine Dienstleistung und würde nicht ausreichen, um die
Vereinsform zu rechtfertigen, sagte Werner. Nach seiner Auffassung
war der Vereinsstatus des ADAC ohnehin ein Anachronismus. „Ein
kleiner Verein wäre schon längst anders behandelt worden“, sagte
Werner.

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