Märkische Allgemeine: Bosbach/Geiselfreilassung: „Einen einklagbaren Anspruch auf Lösegeldzahlung gibt es aber nicht“

Staatliche Lösegeldzahlungen an Terroristen
stürzen den Staat „in ein fürchterliches Dileamma“. Darauf hat der
Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, der CDU-Wolfgang
Bosbach, hingewiesen. In einem Gespräch mit der „Märkischen
Allgemeinen“ (Dienstag-Ausgabe) sagte Bosbach vor dem Hintergrund der
freigekommenen Brandenburger Geisel aus den Händen syrischer
Extremisten: „Der Staat steckt bei dieser Frage in einem
fürchterlichen Dilemma. Oberstes Ziel muss es sein, Menschenleben zu
retten. Andererseits dürfen keine Anreize für weitere Entführungen
gesetzt werden und schon gar nicht dürfen Aktivitäten terroristischer
Organisationen zusätzlich noch finanziert werden.“

Bosbach erinnerte an die harte Haltung der Regierung im
Entführungsfall des ehemaligen Arbeitgeberpräsidenten Hanns-Martin
Schleyer durch die RAF. Es habe damals gute Gründe dafür gegeben,
hart zu bleiben. Man habe befürchten müssen, dass durch die
Freipressung von anderen Terroristen erneut Menschen ermordet würden.
Selbstverständlich könnten heute Entführungsopfer davon ausgehen,
dass die Bundesrepublik alles Mögliche und Zumutbare unternehme, um
ihr Leben zu retten. „Einen einklagbaren Anspruch auf Lösegeldzahlung
gibt es aber nicht“, machte Bosbach deutlich. „Wie der Staat sich
auch verhält, er macht einen großen Fehler. Er macht einen großen
Fehler, wenn er Terrorgruppen durch Lösegeldzahlungen finanziell
unterstützt. Und er macht einen mindestens ebenso großen Fehler, wenn
er durch die Verweigerung von Zahlungen ein Menschenleben opfert“,
ergänzte der Unionspolitiker.

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