Überlange Frist
Dass das schleswig-holsteinische Landesverfassungsgericht das
Landtagswahlgesetz im Norden kippen würde, konnte erwartet werden.
Schließlich ist ein Regelwerk, das ein Landesparlament um fast die
Hälfte der Normzahl seiner Sitze aufbläht und dabei auch noch aus
einer satten Unterzahl an Zweitstimmen eine Mehrheit an Mandaten
ermöglicht, dringend reparaturbedürftig – und, wie nun festgestellt,
verfassungswidrig.
Dass das Verfassungsgericht den Kieler Landtag jetzt nicht sofort
auflöste, wie von manchem erhofft, ist aber verständlich. Wie sollte
sonst ein neues Gesetz zustande kommen? Die Frist, innerhalb derer
die Koalition von Peter Harry Carstensens Neuwahlen ansetzen muss,
ist jedoch deutlich zu lang. Das befremdet – und zwar nicht nur die
Opposition.
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