Die Klage von RWE gegen das von der
Bundesregierung verhängte Atommoratorium war erwartbar, aus Sicht des
Kernkraftwerksbetreibers sogar zwingend. Hätte die RWE-Führung nicht
geklagt, wäre sie möglicherweise von den Anteilseignern des
Unternehmens verklagt worden. Es steht schließlich eine Menge Geld
auf dem Spiel. Demnächst wird dann wohl um Schadenersatz gestritten.
Aussicht auf juristischen Erfolg hat RWE durchaus, denn die
Begründung des Moratoriums steht auf wackligen Füßen. Schließlich
kann die Bundesregierung den hiesigen Kraftwerksbetreibern keine
Verstöße gegen geltende Sicherheitsregeln vorwerfen – die sie vor den
japanischen Ereignissen ja ausdrücklich für ausreichend und für
erfüllt ansah. Wie oft hat sie in der Debatte um die
Laufzeitverlängerungen die Sicherheit deutscher AKWs ins Feld
geführt!
Neue Erkenntnisse gab und gibt es nicht.
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