Natürlich ist der Bundespräsident zu
parteipolitischer Neutralität verpflichtet. Im Prinzip könnte also
das Bundesverfassungsgericht die Äußerung Gaucks, die im
Bundestagswahlkampf fiel, kritisieren. Aber es ist zu hoffen, dass
Karlsruhe dies unterlässt. Denn er hat in freier Diskussion mit
Schülern zur Verteidigung der Demokratie aufgerufen. Dass die von der
NPD angegriffen wird, bestreitet praktisch niemand. Der
Bundespräsident hat faktisch nur die Macht des Wortes. Auch diese
Macht darf nicht missbraucht werden. Von Missbrauch ist hier aber
weit und breit nichts zu sehen. Dafür besteht die Gefahr, dass man
dem Bundespräsidenten die freie Rede beschränkt. Sollte das
geschehen, kann man den Posten abschaffen. Einen Bundespräsidenten
mit Maulkorb braucht kein Mensch.
Pressekontakt:
Märkische Oderzeitung
CvD
Telefon: 0335/5530 563
cvd@moz.de
Weitere Informationen unter:
http://