Die jüdischen Erben behaupten mehr, als
dass sie es beweisen können, dass der Verkauf des Welfenschatzes im
Jahr 1935 an Preußen aus einer Zwangslage heraus erfolgt und diese
ausgenutzt worden sei. Bisher lehnt es die Stiftung strikt ab, dieser
Argumentation zu folgen. Was ihr natürlich hier und da als unlautere
Hartleibigkeit verübelt wird. Dabei ist dieser Weg der Vernünftigste,
den die Stiftung zurzeit wählen kann. Reagierte sie anders, hieße
das, den moralischen Druck über die Sachargumente siegen zu lassen.
Das wäre für alle nachfolgenden Restitutionsanträge das fatalste
Signal.
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