Märkische Oderzeitung: Kommentarauszug zum Brunner-Urteil

Das Münchner Landgericht ist mit seinen
Urteilen im Mordfall Brunner hart an die Grenzen dessen gegangen, was
das Jugendstrafrecht zulässt. Hätte es den Haupttäter schon als
Erwachsenen behandelt, wäre eine lebenslange Strafe fällig gewesen.
Dominik Brunner hatte sich vorbildlich verhalten, als er sich
schützend vor eine Gruppe Schüler stellte, die von den beiden
bedrängt worden war. Als die Situation indes schon beruhigt schien,
knöpfte er sich die beiden noch einmal vor, nahm Kampfhaltung ein und
schlug zu. Erst da eskalierten die Ereignisse, in dessen Folge
Brunners vorgeschädigtes Herz versagte – stressbedingt. Totgetreten,
wie es lange im Raum stand, wurde er nicht. Und es beschädigt das
Ansehen Brunners keineswegs, wenn man feststellt, dass er einen
fatalen Fehler beging. Das Gericht stand unter großem Erwartungsdruck
und hat wohl auch deshalb demonstrative Härte gezeigt. Ob seine
Urteile aber haltbar sind?

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