So wünschenswert ein Verbot der NPD wäre,
so fraglich bleibt weiterhin ein Erfolg vor Gericht. Denn es gibt
keine zweite extremistische Partei, die dermaßen vom
Verfassungsschutz unterwandert ist, wie diese. …. Das erste
NPD-Verbotsverfahren unter der rot-grünen Bundesregierung ist 2003 in
Karlsruhe schmählich gescheitert, weil die Politik sich weigerte, die
V-Leute während der Verhandlung preiszugeben. Und dies steht auch bei
Sachsen-Anhalts neuer Initiative zu befürchten.
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