Vor allem in den ARD-Anstalten, jedenfalls
in vielen, ist es nicht mehr selbstverständlich, dass die jeweils
regierende Partei den Ton angibt. Beim ZDF waren die Strukturen bis
jetzt erheblich verkrustet. Aus schlechter politischer Tradition
wurde dort in die Personalentscheidungen des Senders hineinregiert.
Und weil das die CDU unter Roland Koch übertrieben hatte, musste nun
das Bundesverfassungsgericht klarstellen, dass Staatsferne für den
Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk ernst gemeint ist. Das bedeutet
nicht, dass der Staat den Rundfunk nicht organisieren soll. Dieser
darf aber nicht zum Instrument der Politik werden.
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