Über den Wunsch eines Menschen, nicht mehr
leben zu wollen, verbietet sich ein Urteil. Über Angehörige, die
einem Schwerkranken Beistand leisten, ebenso. Doch einem Denken den
Weg zu bereiten, in dem der Freitod als Alternative zu Leiden und
Altern erscheint, das darf die Politik nicht. Daher muss sie in
Schmerzmedizin und Sterbebegleitung investieren. Den Weg in den
Selbstmord erleichtern soll sie nicht.
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