Ist das nun wirklich leichter zu
durchschauen? Wird dadurch Dauersündern besser auf die Finger
geklopft als Fahrern mit gelegentlichen Verstößen? Daran darf man
getrost zweifeln. Zumal weitere Verkomplizierungen drohen. Schon
jetzt ist der ursprünglich bewusst einfache Ansatz des
Bundesverkehrsministers deutlich verwässert – etwa mit jetzt drei
statt zwei Punktekategorien. Und auch der Beibehaltung der
sogenannten Überliegefristen. Wenn nun der Bundesrat die derzeitige
Gesetzesvariante ablehnt, droht im Vermittlungsverfahren weitere
Verschlimmbesserung. +++
Pressekontakt:
Märkische Oderzeitung
CvD
Telefon: 0335/5530 563
cvd@moz.de
Weitere Informationen unter:
http://