Der gesunde Menschenverstand sträubt sich,
aber die Juristen ziehen eine Linie, die fein zu nennen man sich
angesichts der grausigen Ereignisse ebenfalls scheut. Der Bürgerkrieg
im ehemaligen Jugoslawien war nach Ansicht der UN-Richter in Den Haag
zwar in jeder Hinsicht mörderisch und damit ein Verbrechen, aber eben
kein von Staaten begangener Völkermord. Dazu fehlte ihm das
planerische Element der gezielten Auslöschung von vornherein. An den
Fakten ändert der Haager Spruch freilich nichts. Zehntausende wurden
in den Jugoslawien-Kriegen getötet, verstümmelt, vertrieben – aus
übersteigertem Nationalismus.
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