Marktmissbrauch und Kleinanlegerschutz

Am 14.03.2016 findet in dem Finanzausschuss des
Bundestages die öffentliche Anhörung von Sachverständigen zu dem

„Finanzmarkt-Novellierungsgesetz“

statt.

Zu den eingeladenen und zu befragenden Sachverständigen gehört
auch Peter Mattil, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht, aus München.

Das Gesetz befasst sich u.a. mit europäischen Vorgaben zum
Marktmissbrauch und zur Marktmanipulation sowie
Basisinformationsblättern für verpackte Anlageprodukte, die an
Kleinanleger verkauft werden.

Pressekontakt:
Peter Mattil
Rechtsanwalt
– Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht –

Mattil & Kollegen
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht
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80538 München
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