Als „nicht ausreichend und nach wie vor mangelhaft“ kritisiert Thüringens Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Christoph Matschie, das vom Bundestag in seiner gestrigen Sitzung beschlossene Gesetz zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Der Bundestag habe wichtige Forderungen der Länder nicht übernommen. Dazu gehörten insbesondere der Rechtsanspruch für Antragsteller auf Beratung während des gesamten Anerkennungsverfahrens sowie ein Anspruch auf Nachqualifizierung, wenn Defizite zwischen der nachgewiesenen Berufsqualifikation und der deutschen Referenzausbildung festgestellt werden. Die Aufnahme dieser Punkte hatte der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom Mai 2011 von der Bundesregierung gefordert. Matschie kritisierte auch, dass das Gesetz in dieser Form in der Regel eine Anerkennung von Abschlüssen nur auf Grund beigebrachter Zeugnisse und Zertifikate ermögliche. „Das sollten wir durch die Möglichkeit eines Kompetenzfeststellungsverfahrens unbedingt ergänzen“, so der Minister.
„Über die grundsätzlichen Zielsetzungen des Gesetzes sind wir uns einig“, so Matschie. Es gehe darum, Migrantinnen und Migranten einen besseren Zugang zum Arbeitsmarkt zu verschaffen und damit „bisher nicht genutztes Fachkräftepotenzial zu heben“. Zu einem transparenten, einfach umsetzbaren und unkomplizierten Gesetz gehörten jedoch auch die notwendigen Rahmenbedingungen. „Da sehe ich noch erhebliche Mängel.“
Das Gesetz wird nun wieder dem Bundesrat vorgelegt. Dieser entscheidet, ob der Vermittlungsausschuss angerufen wird.
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