Mayer:Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes sichert Unabhängigkeit der Datenschutzbeauftragten

Stärkung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz
ein Gewinn

Am gestrigen Donnerstagabend hat der Deutsche Bundestag das Zweite
Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes beschlossen. Dazu
erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Stephan Mayer:

„Das Gesetz stärkt die Unabhängigkeit der Bundesbeauftragten für
den Datenschutz in bedeutendem Umfang. Ihre Behörde wird zu einer
obersten Bundesbehörde umgewandelt und untersteht ab dem 1. Januar
2016 nicht mehr der Aufsicht durch die Bundesregierung. Zudem erhält
die neue Behörde einen Zuwachs an Stellen. Die Entscheidungen des
Europäischen Gerichtshofs, die eine stärkere Unabhängigkeit
eingefordert haben, haben wir konsequent umgesetzt.

Wir freuen uns über die Verbesserungen, die wir für die Arbeit der
Bundesbeauftragten erreichen konnten. Sie wird in die Lage versetzt,
ihre vielfältigen Aufgaben europarechtskonform wahrzunehmen und noch
unabhängiger als schon bisher die vielfältigen Herausforderungen
anzunehmen, die sich durch die rasante Digitalisierung der
Gesellschaft stellen.“

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