Mayer: Ankunftsdokument für Flüchtlinge verbessert Verfahren und schafft Sicherheit

Bundeskabinett bringt
Datenaustauschverbesserungsgesetz auf den Weg

Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch den Entwurf eines
Gesetzes zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches
zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken
(Datenaustauschverbesserungsgesetz) beschlossen. Hierzu erklärt der
innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Stephan
Mayer:

„Der heute im Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf ist ein
wichtiger Baustein bei der Bewältigung der Asylsituation und bei der
Rückkehr zu geordneten Verhältnisses bei den Asylverfahren.

Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Migranten, die nach Deutschland
einreisen oder sich hier unerlaubt aufhalten, früher als bisher zu
registrieren sowie die in diesem Zusammenhang erfassten Informationen
allen öffentlichen Stellen in einem einheitlichen Datensystem zur
Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung zu stellen.

Mit dem Ankunftsnachweis wird ein einheitliches Dokument zur
sicheren Erfassung und jederzeitigen, sicheren und raschen
Identifizierung der Flüchtlinge geschaffen. Das Dokument mit
fälschungssicheren Elementen trägt so zu einem Mehr an Sicherheit
bei. Durch die neue Datenbank für Asylbewerber und Flüchtlinge wird
die Durchführung der Verfahren in Deutschland effektiver gemacht und
beschleunigt. Die Daten von Asylsuchenden werden nicht erst bei
Stellung eines Asylantrags, sondern nach Möglichkeit bereits bei dem
Erstkontakt mit den Asyl- und Schutzsuchenden zentral gespeichert.

Wir wollen den Gesetzentwurf, der auf eine Einigung unter den
Parteivorsitzenden zurückgeht, sehr zügig parlamentarisch beraten und
möglichst bald mit Gesetzeskraft versehen. Denn der anhaltende
Migrationsdruck duldet keinen Aufschub.“

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