Sogenannte „Wintererlasse“ stellen Zusammenarbeit
zwischen Bund und Ländern infrage
Die Innenminister diskutieren auf ihrer heutigen Konferenz in Köln
auch über die Aussetzung der Abschiebungen durch einzelne
Bundesländer im Wege sogenannter „Wintererlasse“. Schleswig-Holstein
und Thüringen haben Abschiebungen in 15 Herkunftsländer wegen der
dortigen Wettergegebenheiten im Winter bis zum Frühjahr gestoppt.
Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im
Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
„Die Koalition hat in den vergangenen Monaten eine Vielzahl von
Maßnahmen ergriffen, um die Länder und Kommunen bei der Bewältigung
der steigenden Asylbewerberzahlen zu unterstützen. Neben der Zusage
erheblicher finanzieller Unterstützung sind auch drei
Westbalkanstaaten als sichere Herkunftsstaaten im Sinne des
Asylverfahrensrechts eingestuft worden, um die Asylverfahren zu
beschleunigen und die Abschiebungen zu erleichtern. Mit den von
Schleswig-Holstein und Thüringen verfügten Abschiebestopps auch in
diese drei sicheren Herkunftsstaaten werden diese Maßnahmen
konterkariert. Eine Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern in ihre
Herkunftsstaaten, zu denen auch der EU-Beitrittskandidat Serbien
zählt, ist auch in Wintermonaten verhältnismäßig und zumutbar. Für
die Bevölkerung in unserem Land dürfte es kaum nachvollziehbar sein,
weshalb abgelehnte Asylbewerber nicht konsequent abgeschoben werden.
Das Vorgehen von Schleswig-Holstein und Thüringen ist geeignet,
die Geschäftsgrundlage zwischen Bund und Ländern für ein gemeinsames
Vorgehen in der Asylpolitik zu zerstören.“
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