Mayer: Bundesländer müssen die Ausreisepflicht konsequent durchsetzen

Die Zahl der Ausreisepflichtigen in Deutschland
steigt stetig. Ende 2013 waren mehr als 130.000 Menschen
ausreisepflichtig. Die meisten Bundesländer führen jedoch nur in
geringem Umfang Abschiebungen durch. Dazu erklärt der
innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen
Bundestag, Stephan Mayer:

„Wer sich nicht rechtmäßig in Deutschland aufhält, muss auch
ausreisen. Der Rechtsstaat gewährt nicht nur Rechte, sondern muss sie
auch durchsetzen. Nicht zuletzt gilt das für das Aufenthaltsrecht.

Asylrecht und Flüchtlingsschutz sind hohe Güter, die wir schützen
müssen. Das gebieten Verfassung und Menschenrechte. Deshalb ist es
richtig, dass wir im Koalitionsvertrag eine erhebliche Beschleunigung
der Asylverfahren beschlossen haben. Wer asylberechtigt ist, soll
schnell Klarheit über Schutz und Aufenthaltsrecht bekommen. Doch wer
am Ende eines rechtsstaatlichen Verfahrens weder Asyl noch
Flüchtlingsschutz erhält, der muss auch ausreisen.

Dort, wo der Ausreisepflicht nicht freiwillig nachgekommen wird,
müssen die zuständigen Bundesländer sie auch durch Abschiebungen
durchsetzen. Auch das gebietet der Rechtsstaat, denn wer sich illegal
in Deutschland aufhält, muss ausreisen, wenn er keinen
Abschiebeschutz geltend machen kann. Das gilt nicht zuletzt in
Anbetracht drastisch steigender Asylbewerberzahlen. Es kann nicht
sein, dass nach dem Grundsatz verfahren wird: Wer ein
Aufenthaltsrecht hat, darf bleiben, und wer ausreisepflichtig ist,
darf ebenfalls bleiben.

Es gilt jedoch auch, den Rechtsrahmen hierfür weiter zu
verbessern. Die Union hat im Koalitionsvertrag dafür gesorgt, dass
das Ausweisungsrecht novelliert wird und die Vorschriften zur
Durchsetzung von Aufenthaltsbeendigungen künftig praktikabler
gestaltet werden. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat Vorschläge zum
Abbau von Vollzugshemmnissen erarbeitet, die wir nun zügig umsetzen
müssen.“

Hintergrund:

Im Jahr 2013 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
insgesamt 127.023 Asylanträge gestellt, 49.372 mehr als im Vorjahr.
Dies bedeutet eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr um etwa 64
Prozent. Darunter waren 109.580 Asylerstanträge, 45.041 mehr als im
Jahr 2012 (plus 70 Prozent). Allein im Jahr 2013 kamen mehr
Asylbewerber als in den Jahren 2006 bis 2009 zusammen. Nur Rund 13,5
Prozent wurden 2013 als asylberechtigt anerkannt oder genossen
Flüchtlingsschutz. Weitere 11,4 Prozent genossen Schutz vor
Abschiebung (sog. subsidiärer Schutz). Damit sind dreiviertel der
Asylbewerber ausreisepflichtig.

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