Mayer: Datenschutz – Keine Kompetenzverlagerung durch die Hintertür

Heute hat die EU-Kommission ihren Vorschlag für
eine neue EU-Verordnung zur Harmonisierung des Datenschutzes sowie
für eine Richtlinie für den Austausch von personenbezogenen Daten im
polizeilichen und justiziellen Bereich vorgelegt. Dazu erklärt der
innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im
Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:

„Deutschland ist in den Bereichen des Datenschutzes und der
Datensicherheit führend in Europa. Dies beruht auf dem hohen
gesetzlichen Schutzniveau und der ausdifferenzierten Rechtsprechung
nationaler Gerichte. Die von der Europäischen Kommission vorgelegten
Regelungen für den Datenschutz mögen zwar an einigen Stellen das
Schutzniveau materiell verbessern. Letztlich bedeuten sie aber auch
eine nahezu vollständige Abgabe nationaler Kompetenzen an die
Europäische Kommission und den Europäischen Gerichtshof. Die
vorgeschlagenen Verfahren für eine Kontrolle und Weiterentwicklung
des Datenschutzes in Europa bedürfen daher einer intensiven
parlamentarischen Überprüfung. Eine Verlagerung von Kompetenzen durch
die Hintertür muss verhindert werden.

Auch die Anforderungen, die zukünftig an datenverarbeitende
Unternehmen gestellt werden, sind noch verbesserungsfähig. So sollte
grundsätzlich mehr Wert auf Transparenz und weniger auf Bürokratie
gelegt werden. Ansonsten dürfte die Innovationsfähigkeit kleiner und
mittlerer Unternehmen erheblichen Schaden nehmen.“

Hintergrund:

Die Europäische Kommission hat heute sowohl einen Entwurf für eine
Verordnung zur Harmonisierung des Datenschutzes im nicht-öffentlichen
Bereich als auch eine Richtlinie zum Austausch von personenbezogenen
Daten im polizeilichen und justiziellen Bereich vorgestellt. Beide
Entwürfe sollen zu einer Harmonisierung des Datenschutzes in Europa
führen.

Pressekontakt:
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 – 5 5012 / – 5 2427
Fax: 030 / 227 – 5 60 23

Weitere Informationen unter:
http://