Mayer: Einstufung dreier Westbalkanstaaten als sicher wird unser Asylsystem entlasten

Bislang kam jeder vierte Asylbewerber vom
Westbalkan

Deutschland wird von den steigenden Asylbewerberzahlen in Europa
sehr stark belastet. Mit dem heutigen Inkrafttreten der Einstufung
von Bosnien und Herzegowina, Mazedonien und Serbien als sichere
Herkunftsstaaten im Sinne des Asylverfahrensrechts wird ein wichtiger
Schritt zur Entlastung der Asylsystems vollzogen. Dazu erklärt der
innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag,
Stephan Mayer:

„Durch die Einstufung der Staaten Bosnien und Herzegowina,
Mazedonien und Serbien als sichere Herkunftsstaaten können die
Asylverfahren von Staatsangehörigen dieser Staaten schneller
bearbeitet und ihr Aufenthalt in Deutschland schneller beendet
werden. Dadurch wird eine erhebliche Entlastung unseres Asylsystems
zugunsten der wirklich Schutzbedürftigen erreicht.

Bis September 2014 gab es rund 29.000 Asylanträge aus diesen drei
Staaten. Nur in drei Fällen wurde Menschen aus diesen Staaten
Flüchtlingsstatus zugebilligt, Anerkennungen als Asylberechtigte gab
es keine. Die Gesamtschutzquote für diese Staaten liegt bei 0,3 %.
Für Syrien liegt die Quote bei rund 90%.

Auch mit der weiteren Aufstockung des Personals im für die
Bearbeitung der Anträge zuständigen Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge im Haushalt 2015 werden wir die Verfahren weiter
beschleunigen können und so zu einer erheblichen Kostenentlastung bei
Bund, Ländern und Kommunen beitragen.

Wichtig ist, dass jetzt die für die Aufenthaltsbeendigung
zuständigen Landesinnenminister die zügige Entscheidungspraxis des
Bundesamtes auch mit Abschiebungen flankieren. Nur so wird die
Leistungsfähigkeit des Asylsystem zugunsten der tatsächlich
Schutzbedürftigen auf Dauer erhalten.“

Hintergrund

Das Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere
Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für
Asylbewerber und geduldete Ausländer“ ist gestern im
Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt heute in Kraft.

Durch das Gesetz werden die Westbalkanstaaten Bosnien und
Herzegowina, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und Serbien
als sichere Herkunftsstaaten im Sinne von § 29a AsylVfG eingestuft,
um aussichtslose Asylanträge von Angehörigen dieser Staaten schneller
bearbeiten und ihren Aufenthalt in Deutschland schneller beenden zu
können.

Pressekontakt:
CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de