Anlässlich des heute bekanntgewordenen
Datenschutzskandals im Zusammenhang mit der Firma „Easycash“ erklärt
der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im
Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
Es steht außer Frage, dass Daten gespeichert werden um damit
EC-Zahlungen abzuwickeln. Eine Speicherung nicht gedeckter Konten in
einer Sperrdatei zum Schutz des Einzelhandels ist
datenschutzrechtlich auch vertretbar. Die EC-Netzbetreiber Firma
„Easycash“ hat in den letzten Jahren unter dem Deckmantel der
Limitprüfung Daten von Millionen von Kunden gespeichert, um diese in
Kategorien einzuteilen. Ich bin überzeugt, dass einem großen Teil der
betroffenen Kunden nicht bewusst war, welche Folgen die Bezahlung mit
der EC-Karte haben kann. Es darf nicht hingenommen werden, dass
Bürgerinnen und Bürger aufgrund ihres Einkaufsverhaltens, ihrer
Bezahlpräferenz oder ihrer finanziellen Situation in ein Schema
„guter Kunde“ beziehungsweise „schlechter Kunde“ gepresst werden. Die
Geschäftspraktiken durch eine kurzfristige Änderung der
Geschäftsbedingungen zu legitimieren, ist keine Lösung.
Es muss jetzt zu einer lückenlosen Aufklärung und gegebenenfalls
zu einer Schließung von Gesetzeslücken, die die Firma „Easycash“
genutzt hat, kommen. Die Speicherung von Kontodaten ist eine
Speicherung von personenbezogenen Daten, deren Schutz es zu
gewährleisten gilt. Ich appelliere an die Beteiligten, dass der für
den 12. Oktober 2010 angesetzte Austausch zwischen Datenschützern und
EC-Netzbetreibern zu für den Bürger sicheren Lösungen führt.
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