Mayer: Kindergeld ist keine europäische Sozialhilfe

Kindergeldbezug darf nicht Anreiz für Migration
innerhalb der EU sein

Die Bundesregierung erarbeitet derzeit den Abschlussbericht des
Staatssekretärsausschusses zu „Rechtsfragen und Herausforderungen bei
der Inanspruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige
der EU-Mitgliedstaaten“. Dazu erklären der innenpolitische Sprecher
der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer, und die
für Grundsatzfragen der Migration zuständige Berichterstatterin,
Andrea Lindholz:

Stephan Mayer: „Das Kindergeld ist keine europäische Sozialhilfe,
sondern dient alleine der Sicherung des Existenzminimums in
Deutschland. Aus diesem Grund hat die CDU/CSU Fraktion auf der
Einsetzung des Staatssekretärsausschusses bestanden und hält eine
Regelung zum Kindergeldbezug für unerlässlich.“

Andrea Lindholz: „Die Anreize für EU-Ausländer, Kindergeld in
Deutschland zu beantragen, müssen dringend minimiert werden.

Wir halten es für richtig, die Höhe des Kindergeldes an den
dauerhaften Wohnort des Kindes anzupassen. So hat ein Kind in
Rumänien beispielsweise einen Anspruch auf neun Euro Kindergeld. Lebt
aber ein Elternteil in Deutschland, bekommt das Kind 184 Euro
Kindergeld, obwohl das durchschnittliche Nettogehalt in Rumänien nur
rund 380 Euro beträgt. Das ist nicht nachvollziehbar. Im
Unterhaltsrecht gibt es bereits eine Abstufung entsprechend den
Lebenshaltungskosten am ständigen Wohnort. Eine solche Abstufung bei
der Höhe des Kindergeldes wäre die beste Lösung, um Fehlanreize und
Missbrauch zu verhindern.“

Hintergrund:

Das Bundesfinanzministerium rechnet mit Mehrkosten von rund zwei
Milliarden Euro durch Kindergeldanträge von EU-Ausländern bis 2020.
Aufgrund der Antragsflut muss das Personal in den zuständigen
Familienkassen verdoppelt werden. Allein die Kosten für die
zusätzlichen Mitarbeiter belaufen sich auf 3,3 Millionen Euro pro
Jahr. Derzeit liegen rund 30.000 Kindergeldanträge – vor allem von
Saisonarbeitern aus EU-Staaten – vor, die abgearbeitet werden müssen.

Die Bundesregierung erarbeitet derzeit den Abschlussbericht des
Staatssekretärsausschusses zur Armutsmigration. Die gesetzliche
Umsetzung der Vorschläge des Staatssekretärsausschusses befindet sich
ebenfalls in der Vorbereitung.

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